Die Bayerische Landesdatenschutzbehörde (BayLDA) hat ab ca. Mai 2018 ein Meldeformular angeboten, mit dem die Verschlüsselung von Internetseiten (SSL bzw. TLS 1.2 oder 1.3) überprüft werden konnte. Mit dem Meldeformular konnten auch Konkurrenten Verstöße melden. Nun hat die BayLDA wegen zu starker Nachfrage das Formular vom Netz nehmen müssen.

Das Formular war hierbei so ausgestaltet, dass es sich bei der gemeldeten Webseiten nicht um die eigene Domain handeln musste. Interessenten, Konkurrenten oder Seitenbetreiber konnten also jede Webseite unter folgender Domain an die Aufsichtsbehörde melden und überprüfen lassen.

https://www.lda.bayern.de/de/httpscheck.html

Nun wird unter der Internetseite nur noch ein Hinweis eingeblendet, dass der Dienst derzeit wegen zu hoher Nachfrage pausiert wurde, da die angefallenen Fälle erst einmal abgearbeitet werden müssen. Es stellt sich hier die Frage, ob so viele User andere User im Formular angeschwärzt haben, dass der Dienst pausiert werden musste.

So erfolgt(e) die Prüfung

Laut den Angaben auf der Webseite erfolgt die Prüfung der Webseite im Hintergrund durch das BayLDA. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Seitenbetreiber postalisch mitgeteilt. Hierbei wird vor allem das SSL-Zertifikat und somit die Korrektheit der Verschlüsselung der Datenübertragung der Webseite überprüft. Zugelassen zur Prüfung sind laut den Angaben auf der Webseite der Bayerischen Landesdatenschutzbehörde (BayLDA) alle Internetseiten mit einem Impressum. Sobald die Prüfung der jeweils gemeldeten Domain veranlasst wurde und bei der Prüfung festgestellt wurde, dass die Domain nicht über eine ausreichende Verschlüsselung verfügt, wird der Seitenbetreiber von der Aufsichtsbehörde aufgefordert, die Verschlüsselung vorzunehmen. Diese Webseite besteht derzeit nur für den Geltungsbereich der Bayerischen Landesdatenschutzbehörde. Es bleibt jedoch zu erwarten, dass auch weitere Bundesländer dem bayerischen Beispiel folgen werden und eine eigene Webseite mit einer Beschwerdemöglichkeit einrichten werden.


1 Kommentar

A WordPress Commenter · 6. Januar 2019 um 19:58

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